Wohnungsbrand während Abwesenheit: Ein Fall für die Versicherung?
(wmd) Eine Frau zog für längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen zu ihrer Tochter, behielt aber ihren offiziellen Wohnsitz, da sie in ihr Haus zurückkehren wollte. Während der Abwesenheit der zwischenzeitlich verstorbenen Hauseigentümerin kam es zu einem Wohnungsbrand. Die Versicherung verweigerte die Zahlung von Schadenersatz, da das Haus nicht mehr bewohnt gewesen und sie über diesen Gefahren erhöhenden Aspekt nicht informiert worden sei. Das Oberlandesgericht Koblenz ließ dies nicht gelten: Demnach sei der vorliegende Fall mit einem Krankenhausaufenthalt vergleichbar. Solange der Hauseigentümer den Willen zur Rückkehr habe, liege keine Verlegung des Lebensmittelpunktes vor. Der Verlust des Versicherungsschutzes drohe nur dann, wenn jemand auf unabsehbare Zeit seinen Lebensmittelpunkt verlege, weil er beispielsweise in ein Altersheim ziehe.
OLG Koblenz, Az.: 10 U 1252/03
Quelle: AssCompact