Verweigerung einer dringend notwendigen Operation
(wmd) Wenn ein Patient eine dringend notwendige Operation in einer Spezialklinik verweigert, muss der Hausarzt dies dokumentieren, den Patienten mit allen Mitteln von der Notwendigkeit der Operation zu überzeugen versuchen und ihn gegebenenfalls mit einem Notarztwagen in ein Krankenhaus bringen lassen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann mit "enormen Druck in der Brust" seinen Hausarzt aufgesucht. Der Arzt wusste seit längerem von dem koronaren Herzleiden des Patienten. Er machte ein EKG, versorgte den Patienten mit Medikamenten und riet zu einer Herzkathederuntersuchung. Als sich der Zustand des Patienten nicht besserte, vereinbarte der Arzt für ihn einen Termin in einer Spezialklinik. Trotzdem ließ er den Mann nach Hause gehen. Zwei Tage später erlitt der Mann einen Herzinfarkt. Als er wieder genesen war, verklagte er den Arzt, da er der Meinung war, er hätte ihn sofort in die nächste Klinik einweisen müssen, um den Herzinfarkt zu verhindern. Er forderte Schadenersatz in Höhe von 7.000 €. Der Arzt wollte nicht zahlen, da sich der Mann einer sofortigen Klinikeinweisung widersetzt hatte, was er jedoch nicht schriftlich dokumentiert habe. Der Patient bekam Recht: Da der Arzt von der langjährigen Krankheit des Patienten wusste, hätte er ihn von der Dringlichkeit einer sofortigen Kathederuntersuchung überzeugen müssen.
OLG Bamberg, Az.: 4 U 126/03
Quelle: AssCompact