Sturz im Abfertigungsgebäude des Flughafens
(wmd) Eine Frau stürzte auf der Treppe eines Flugsteigs etwa 30 Stufen tief, da sie nach eigenen Angaben an einer klebrigen Substanz auf der Treppe hängen geblieben war. Sie forderte von der Fluggesellschaft daraufhin Schadenersatz für Arztkosten und Schmerzensgeld. Sie verwies dabei auf das Warschauer Luftfahrtabkommen, das unter anderem den Ersatz für Schäden beim Ein- und Aussteigen ins Flugzeug regelt. Das Gericht wies die Klage ab: Zwar sei der Unfall beim Einsteigen in das Flugzeug passiert, jedoch auf einer festen Betontreppe. Einen Zusammenhang zu den Gefahren des Luftverkehrs gebe es daher nicht. Anders hätte es ausgesehen, wenn sich der Unfall auf einer Gangway-Treppe direkt am Flugzeug ereignet hätte.
AG Frankfurt, Az.: 29 C 2484/04-69
Quelle: AssCompact