Auto auf Parkplatz ausgebrannt
(wmd) Ein Fahrzeughalter haftet auch bei einem unverschuldeten Brand seines abgestellten Pkw´s für alle entstandenen Schäden an den Nachbarfahrzeugen. Die Ehefrau eines Pkw-Halters hatte das Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt. Auf Grund eines Defektes ohne Fremdeinwirkung fing das Fahrzeug plötzlich Feuer und brannte aus. Ein direkt daneben stehendes Auto wurde durch den Brand und die anschließenden Löscharbeiten beschädigt. Den entstandenen Schaden verlangte der Geschädigte vom Halter des ausgebrannten Fahrzeugs, dieser wollte jedoch nicht zahlen. Er war der Meinung, dass er auf Grund der Tatsache, dass der Wagen geparkt war und sich nicht mehr in Betrieb befunden habe, er nicht schadenersatzpflichtig sei. Die Richter waren der Meinung, dass sich ein auf einem öffentlichen Parkplatz abgestelltes Fahrzeug immer noch in Betrieb befinde, der Halter wurde zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
AG Ulm, Az.: 3 C 29/05
Quelle: AssCompact