Aufwendungen für Haushaltshilfe
(wmd) Bisher konnten Ehepaare mit zwei Kindern die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe als Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Dieser Sonderausgabenabzug wurde nun auch auf Ehepaare mit einem Kind ausgeweitet, wenn einer der Ehegatten hilfsbedürftig ist. Ein Ehepaar wurde zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In den Streitjahren war die inzwischen verstorbene Ehefrau und Mutter eines Kindes an multipler Sklerose erkrankt. Da sie nicht mehr in der Lage war, viele alltägliche Handlungen zu verrichten, war sie auf die Unterstützung anderer Personen angewiesen. Daher beschäftigten die Eheleute eine Haushaltshilfe, die sich auch um das Kind kümmerte. Das Ehepaar beantragte die Berücksichtigung der Aufwendungen für die Hilfe als Sonderausgaben, das Finanzamt lehnte den Antrag ab. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg.
BFH, Az.: XI R 63/00
Quelle: AssCompact